Kranksein ist kein schöner Zustand und wir tun daher bei unseren Krankenfahrten alles, damit Patient und eventuelle Begleiter möglichst schonend befördert werden. Unsere Fahrer bringen Erfahrung und die gewisse Portion Sensibilität frei Haus gleich mit.
Fahrten zum Arzt
Wir bringen Sie zum Arzt, sofern Sie sitzend transportiert werden dürfen. Wir holen Sie von zu Hause ab und bringen Sie zum Arzt, sehr gern auch wieder zurück. Unsere Fahrzeuge dürfen in Fußgängerzonen einfahren, wir können Sie also auch zu einem zentral gelegenen Arzt bringen oder können Sie von dort abholen.
Fahrten zu Krankenhäusern
Selbstverständlich übernehmen wir auch Fahrten vom und ins Krankenhaus, egal ob Sie ambulant oder stationär behandelt werden.
Auch regelmäßige und längere Fahrten wie beispielsweise zur Dialyse oder zu Therapien in entferntere Krankenhäuser führen wir durch, beispielsweise zu Kliniken in München, Tübingen oder anderen Städten. Sie bekommen bei langfristigen Therapien üblicherweise einen Therapieplan, den wir gerne bei unserer Disposition berücksichtigen. Sie haben dann jeweils pünktlich unser Taxi vor dem Haus stehen.
Und weil es gar nicht so selten gefragt wird: Wenn die Behandlung in einem entfernteren Krankenhaus ambulant durchgeführt wird (beispielsweise Dialysen oder Chemotherapien), dann wartet unser Fahrer auf Sie und bringt Sie wieder zurück.
Fahrten zur Reha
Wir bringen Sie auch zuverlässig zur Reha-Maßnahme und sind zugelassen für die Abrechnung mit Kostenträgern wie der Deutschen Rentenversicherung, allen gesetzlichen Krankenkassen und den Berufsgenossenschaften.
Abrechnung mit der Krankenkasse
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt Ihre Krankenkasse die Fahrtkosten. Dazu benötigen Sie eine so genannte Verordnung zur Krankenbeförderung, umgangssprachlich auch Transportschein oder kurz Trapo genannt. Ausgestellt wird diese Verordnung von Ihrem behandelnden Arzt, der diese Verordnung bei bestimmten Merkzeichen bei Schwerbehinderten, ab einer höheren Pflegeklasse oder für Chemo-, Dialyse oder Strahlenfahrten ohne zusätzliche Genehmigung der Krankenkasse ausstellen darf. Wir verweisen hier auf einen entsprechenden Artikel
Zuzahlung
Gesetzlich Versicherte sind verpflichtet, einen Teil der Beförderungskosten selbst zu bezahlen. Die Zuzahlung beträgt aktuell 10 % des Fahrpreises, mindestens jedoch fünf Euro und maximal zehn Euro pro Fahrt.
Von der Zuzahlungspflicht können Sie unter bestimmten Voraussetzungen befreit werden, kontaktieren Sie hierzu bitte Ihre Krankenkasse.
Sie haben Fragen oder wollen gleich eine Krankenfahrt buchen? Geben Sie uns Bescheid.